Um. es direkt vorweg zu greifen: Ja das geht, sogar sehr gut! Allerdings sollten ein paar Punkte beachtet werden, die wir uns hier an dieser Stelle ansehen wollen.

Ich selbst besitze seit zehn Jahren ein Faltrad der Marke Brompton. Seit dem habe ich das Rad so gut wie überall mit hin „geschleift“. Schwierigkeiten gab es dabei nie allerdings gibt es ein paar Kleinigkeiten zu beachten. Eine meiner ersten Anschaffungen war eine neutrale Tasche, in welcher ich das Rad im gefalteten Zustand einpacken konnte. Warum ist das so wichtig? Auf diese Art vermeidet man Diskussionen, ob ein Ticket für das Rad gekauft werden muß oder nicht. Züge und S-Bahn werden von der Deutschen Bahn betrieben. Die Deutsche Bahn hat dazu auf deren Internetseite wie folgt geäußert -> klick Somit gilt ein zusammengelegtes Faltrad als Gepäckstück. Meine Erfahrung hat gezeigt, auch Gepcästücke sollten gesichert werden, vor allem wenn man im Großraumabteil eines Zuges fährt, da es hier in der Regel wenig Fläche gibt um sein Gepäck abzustellen. Auch dazu hat sich die Deutsche Bahn geäußert -> klick

Etwas anders kann es sein, wenn die Fahrt in Bus oder Straßenbahn statt findet. Generell ist die Mitnahme eines Faltrades nicht verboten. Es kann jedoch passieren dass vom Personal des jeweiligen Betreibers das Faltrades (auch wenn es gefaltet ist) als Fahrrad ansieht und nicht als Gepäckstück. Daher hat es sich bei mir sehr bewährt das gefaltete Rad eben immer in der Tausche verstaut zu haben, so geht man Diskussionen aus dem Weg. Auch wenn ich evtl. im Recht bin, in dem Moment sitzt mein gegenüber am sprichwörtlich „längeren Hebel“. Selbst wenn eine Beschwerde im Nachhinein zu meinen Gunsten entschieden wird, in dem Moment in dem ich befördert werden möchte bringt es mir nichts, wenn ich vom Busfahrer des Busses verwiesen werden. In dem Moment darf er das weil er, populär ausgedrückt, Hausrecht hat.
Fazit:
Die Mitnahme eines Faltrades ist generell viel einfacher als ein konventionelles Fahrrad. So lange das Faltrad gefaltet ist, brauche ich kein Fahrradticket zu lösen. Ich kann mein Faltrad mit an meinen Platz nehmen und es dort abstellen wo eben Raum dafür ist da ich auch nicht verpflichtet bin im Fahrrad-Abteil mit zu fahren. Zusätzlich geht auch die Mitnahme im Bus, mit einem nicht-faltbaren Rad ist das meißtens ausgeschlossen.