Um. es direkt vorweg zu greifen: Ja das geht, sogar sehr gut! Allerdings sollten ein paar Punkte beachtet werden, die wir uns hier an dieser Stelle ansehen wollen.
Ich selbst besitze seit zehn Jahren ein Faltrad der Marke Brompton. Seit dem habe ich das Rad so gut wie überall mit hin „geschleift“. Schwierigkeiten gab es dabei nie allerdings gibt es ein paar Kleinigkeiten zu beachten. Eine meiner ersten Anschaffungen war eine neutrale Tasche, in welcher ich das Rad im gefalteten Zustand einpacken konnte. Warum ist das so wichtig? Auf diese Art vermeidet man Diskussionen, ob ein Ticket für das Rad gekauft werden muß oder nicht. Züge und S-Bahn werden von der Deutschen Bahn betrieben. Die Deutsche Bahn äußert sich auf ihrer Seite dazu wie folgt:
Sie können zusammengeklappte Fahrräder kostenfrei als Handgepäck mitnehmen. Sie müssen dafür keine Fahrradkarte oder Stellplatzreservierung buchen.
Ein zusammengeklapptes Faltrad muss im Zug wie Gepäck untergebracht werden. Nutzen Sie z.B. Gepäckregale und Mehrzweckbereiche. Halten Sie Gänge, Türen und Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Feuerlöscher frei. Diese müssen zu Ihrer eigenen Sicherheit frei bleiben.
Wenn Sie das zusammengeklappte Faltrad in der Ablage über dem Sitzplatz unterbringen, achten Sie bitte auf Folgendes:
- das Faltrad kann nicht verrutschen
- Reisende werden nicht gefährdet
Tipp: Packen Sie das Rad in eine Tasche oder befestigen Sie es vorsichtig mit mitgebrachten Spanngurten zwischen anderen Gepäckstücken.
https://www.bahn.de/faq/16was-muss-ich-bei-der-mitnahme-von-faltraedern-beachten
Etwas anders kann es sein, wenn die Fahrt in Bus oder Straßenbahn statt findet. Generell ist die Mitnahme eines Faltrades nicht verboten. Es kann jedoch passieren dass vom Personal des jeweiligen Betreibers das Faltrades (auch wenn es gefaltet ist) als Fahrrad ansieht und nicht als Gepäckstück. Daher hat es sich bei mir sehr bewährt das gefaltete Rad eben immer in der Tausche verstaut zu haben, so geht man Diskussionen aus dem Weg. Auch wenn ich evtl. im Recht bin, in dem Moment sitzt mein gegenüber am sprichwörtlich „längeren Hebel“. Selbst wenn eine Beschwerde im Nachhinein zu meinen Gunsten entschieden wird, in dem Moment in dem ich befördert werden möchte bringt es mir nichts.